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DGUV V3 PRÜFUNG KARLSRUHE

DGUV V3 PRÜFUNG KARLSRUHE

NACH DER UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT „ELEKTRISCHE ANLGEN UND BETRIEBSMITTEL“ (BGV/GUV-V A3) IST DER UNTERNEHME (BETREIBER) VERPFLICHTET, FÜR REGELMÄßIGE WIEDERHOLUNGSPRÜFUNGEN ZU SORGEN.

GEGENSTAND DER PRÜFUNG IM SINNE DER UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT SIND:

  • ORTSFESTE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL
  • ORTSVERÄNDERLICHE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Dies sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungsort gebunden sind. Dazu gehgehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungenbetrieben werden. Ortsfest sind in der Regel: alle elektrischen Betriebsmittel, die fest in eine elektrische Anlage eingebaut sind, z.B. Schütze, Lampen, MotMotoren,elektrische Betriebsmittel, die mit Steckvorrichtung ausgestattet oder mit beweglichen Anschlussleitungen fest angeschlossen sind, z.B. Kühlschrank, Elektroherd, Standbohrmaschine, Warmwasserspeicher.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Dies sind Betriebsmittel,die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z.B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, GerGeräteanschlussleitungen. Hinweis: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind im Sinne der Betriebsssicherheitsverordnung (BetrSichV) ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel.

DguV Messung in Karlsruhe vom Fachmann durchführen lassen

Elektrische Anlagen sind für jeden Betrieb eine Gefahrenquelle. Funktionieren diese nicht richtig, kann es zu Störungen im Betriebsablauf und vor allem zu Unfällen kommen. Um das zu verhindern muss regelmäßig eine DguV Messung nach Vorschrift 3 durchgeführt werden. Diese führt ein Fachmann durch. Arbeitet in Ihrem Betrieb kein Elektriker, wenden Sie sich an uns. Wir führen die DguV in Karlsruhe schnell und zuverlässig durch.

Warum ist eine regelmäßige Prüfung notwendig?

Bei der dritten Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DguV) handelt es sich um eine Vorschrift, welche die regelmäßige Überprüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen regelt. Es ist besonders wichtig, dass diese Geräte in Ihrem Betrieb in Karlsruhe ordnungsgemäß arbeiten. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Störungen im Betriebsablauf noch die geringsten Probleme. Die DguV Messung soll vor allem verhindern, dass es durch die Anlagen zu Schäden an Personen und Materialien kommt.

Was sind ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel?

Unter ortsfeste Betriebsmittel versteht die DguV Geräte, die entweder am Ort fest verankert sind oder keine Tragevorrichtung haben. Sie müssen groß und schwer sein, sodass sie nicht vom Ort entfernt werden können. Dazu zählen auch Betriebsmittel, die nur für eine bestimmte Zeit an diesem Ort gebracht wurden und fest angebracht sind. Für die DguV in Karlsruhe kommen unter anderem Kühlschränke, Elektroherd oder Warmwasserspeicher.

In Ihrem Betrieb in Karlsruhe benutzen Sie unter anderem handgeführte Elektrowerkzeuge, Geräteanschlussleitungen oder andere Betriebsmittel, die sich leicht bewegen lassen. Diese müssen Sie einer Prüfung als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel unterziehen. Diese lassen sich leicht bewegen und können innerhalb kurzer Zeit an einen anderen Ort gebracht werden.

Wer führt die DguV Messung durch und wer ist dafür verantwortlich?

Wie eingangs erwähnt ist für die Messung ein Fachmann zuständig. Verantwortlich für die korrekte Durchführung ist allerdings der Betriebsinhaber. Dieser muss die Geräte überwachen und rechtzeitig einen Techniker bestellen. Hier sollten Sie größte Sorgfalt walten lassen. Versäumt es der Firmeninhaber, einen Test pünktlich durchführen zu lassen, trägt er für Schäden die Verantwortung.

Es kann sogar vorkommen, dass die Unfallversicherung für den Schaden nicht aufkommt, wenn die Überprüfung der Geräte nicht korrekt vorgenommen wurde. Selbst wenn kein Unfall geschieht, begeht der Firmeninhaber eine Ordnungswidrigkeit, was die Zahlung eines Bußgeldes zur Folge haben kann.
Führen Sie die DguV Messung jedoch regelmäßig durch, erhalten Sie von vielen Versicherungen einen Rabatt.

So läuft die DguV in Karlsruhe ab

Die Geräte müssen in bestimmten Abständen vom Fachmann überprüft werden. Dies ist nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem längeren Stillstand notwendig. Die Intervalle sind von Gerät zu Gerät verschieden. Detaillierte Vorschriften finden Sie im Internet.
Wir schauen uns die Geräte in Karlsruhe zunächst an, ob er Schäden feststellt. Danach schalten wir die Anlage ein und achten darauf, ob sämtliche Sicherheitsvorkehrungen korrekt arbeiten. Die letzte Prüfung erfolgt mit Messgeräten. Für jede Anlage gibt es bestimmte Grenzwerte. Diese dürfen nicht überschritten werden.

Nach der Überprüfung erhalten Sie von uns ein Protokoll. Dieses müssen Sie aufbewahren und notfalls vorlegen. Meist erhalten Sie nach dem Test noch ein Prüfsiegel, das auf dem Gerät angebracht wird.

Die DguV Messung dient Ihrer Sicherheit

Messungen und Tests stören den Betriebsablauf und sind deshalb nicht besonders beliebt. Wir kümmern uns darum, dass die Messung möglichst reibungslos abläuft. Vereinbarte Termine halten wir genau ein, sodass die Ausfälle an der Maschine möglichst gering sind. Auf unserer Internetseite finden Sie ein Kontaktformular. Nutzen Sie es, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Alternativ freuen wir uns auf einen Anruf von Ihnen.